Personalabteilung
Sie beantworten Auskunftsanfragen, sobald Beschäftigte fragen: nach Art. 7 der Richtlinie (EU) 2023/970 spätestens nach zwei Monaten, mit dem eigenen Entgelt und dem Durchschnitt je Geschlecht für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Dafür brauchen Sie bewertete Stellen und saubere Vergütungsdaten. paygaps übernimmt die Daten aus der Lohnabrechnung, rechnet auf Vollzeit um und hält jede Anfrage mit Frist fest.
Wie eine Auskunft entsteht






